Betreuungsverfügung – Wichtige Vorsorge für den Ernstfall

Das Betreuungsrecht schützt und unterstützt Menschen, die aufgrund von Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. In solchen Fällen kann ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden, um die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Viele Menschen sind sich unsicher, was eine Betreuung oder Vorsorgevollmacht genau bedeutet und welche Auswirkungen sie haben kann. Liegt keine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Gericht eine Betreuungsperson – oft ohne direkten Einfluss naher Angehöriger. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer im Bedarfsfall Ihre Betreuung übernehmen soll oder welche Wünsche und Vorgaben für die Betreuung gelten sollen. Eine Vorsorgevollmacht geht noch einen Schritt weiter, indem sie einer Vertrauensperson die rechtliche Befugnis gibt, in bestimmten Bereichen Entscheidungen für Sie zu treffen.

Da dieses Thema komplex und individuell ist, lohnt es sich, sich ausführlich zu informieren. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet eine umfassende Broschüre mit Musterformularen für Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten, die Ihnen bei der Erstellung helfen kann.

➡️ Ausführliche Informationen und Musterformulare finden Sie hier:
Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz