Behandlungswünsche konkret festhalten

Welche medizinischen Behandlungen wünschen Sie, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können? Was möchten Sie in bestimmten Situationen ablehnen? Mit einer Patientenverfügung können Sie diese Entscheidungen im Voraus schriftlich festhalten.

Eine klar formulierte Verfügung und Gespräche mit Ihren Vertrauenspersonen können die Orientierung im Ernstfall erleichtern. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen.

1. Wann eine Patientenverfügung verbindlich ist

Eine Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass Sie in einer Behandlungssituation nicht einwilligungsfähig sind. Solange Sie selbst über die Behandlung entscheiden können, ist Ihre aktuelle Entscheidung maßgeblich.

Die schriftlichen Festlegungen sind verbindlich, wenn sie auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und Ihren Willen zu den betreffenden medizinischen Maßnahmen eindeutig erkennen lassen. Das Behandlungsteam muss eine solche Verfügung beachten. Eine bevollmächtigte Person oder eine rechtliche Betreuungsperson muss prüfen, ob sie anwendbar ist, und Ihrem Willen Geltung verschaffen.

Die Regelung gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Fehlt eine passende Verfügung, müssen Ihre Behandlungswünsche oder Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dabei können frühere Äußerungen, persönliche Werte und religiöse oder ethische Überzeugungen wichtig sein. Angehörige und Vertrauenspersonen können dazu Auskunft geben, dürfen aber nicht ihre eigenen Wünsche an Ihre Stelle setzen.

2. Behandlungssituationen und Maßnahmen zusammen beschreiben

Ein Satz wie "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist für sich allein nicht ausreichend konkret. Beschreiben Sie, in welchen Situationen Ihre Festlegungen gelten sollen und welche Maßnahmen Sie dann wünschen oder ablehnen.

Die offiziellen Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nennen beispielsweise:

  • den aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbaren unmittelbaren Sterbeprozess;
  • das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit;
  • eine schwere Gehirnschädigung, bei der bestimmte Fähigkeiten nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren sind, etwa bei einem wachkomaähnlichen Zustand;
  • einen weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozess, beispielsweise bei Demenz, wenn Nahrung und Flüssigkeit auch mit ausdauernder Unterstützung nicht mehr auf natürliche Weise aufgenommen werden können.

Diese Beispiele sind keine automatische Empfehlung, Behandlungen zu begrenzen. Eine Diagnose wie Demenz oder der Begriff "Wachkoma" allein reicht nicht als genaue Beschreibung. Lassen Sie sich erklären, welche Zustände und Unsicherheiten damit gemeint sind, und wählen Sie nur Festlegungen, die zu Ihren eigenen Vorstellungen passen.

Besprechen Sie für die gewählten Situationen insbesondere künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, künstliche Beatmung, Wiederbelebung sowie Schmerz- und Symptombehandlung. Sie können Maßnahmen wünschen, ablehnen oder unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Auch Wünsche zu Pflege, Zuwendung, Beistand und dem Ort der Versorgung können Sie ergänzen.

BMJV: Textbausteine für eine individuell formulierte Patientenverfügung

3. Medizinische Fragen vor dem Unterschreiben klären

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, bei einer bestehenden Erkrankung möglichst auch mit der behandelnden Fachärztin oder dem Facharzt. Nehmen Sie Ihre bisherigen Überlegungen und offene Fragen mit:

  • Was bedeutet die jeweilige Maßnahme konkret, und welches Behandlungsziel kann sie in der beschriebenen Situation haben?
  • Welche Folgen kann es haben, eine Behandlung zu beginnen, nicht zu beginnen oder zu beenden?
  • Wie lassen sich meine Wünsche zu Behandlungsgrenzen mit Schmerz- und Symptombehandlung sowie pflegerischer Begleitung abstimmen?
  • Sind die beschriebenen Situationen eindeutig genug und die Festlegungen widerspruchsfrei?

Ein Muster oder Online-Angebot kann beim Aufbau unterstützen, macht die Verfügung aber nicht automatisch rechtssicher. Übernehmen Sie keine Auswahl, die Sie nicht verstanden haben. Klären Sie vor einem Beratungstermin, ob und welche Kosten entstehen.

4. Schriftform und Unterschrift beachten

Eine Patientenverfügung können Sie als volljährige, einwilligungsfähige Person erstellen. Einwilligungsfähigkeit bedeutet, dass Sie Bedeutung, Tragweite und Risiken der betreffenden medizinischen Entscheidungen verstehen und danach entscheiden können. Geschäftsfähigkeit ist dafür nicht die maßgebliche Voraussetzung.

Die Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Sie kann am Computer erstellt und anschließend ausgedruckt werden. Alternativ zur Namensunterschrift ist ein notariell beglaubigtes Handzeichen möglich. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben.

Ergänzen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ort und Datum, damit sich das Dokument eindeutig zuordnen lässt. Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit können eine ärztliche Beratung und Dokumentation sinnvoll sein. Auch bei Menschen mit Demenz ist die Einwilligungsfähigkeit für die jeweilige Entscheidung individuell zu prüfen.

5. Eine Vertrauensperson einbeziehen

Besprechen Sie Ihre Verfügung mit der Person, die Sie im Ernstfall vertreten soll. Erklären Sie auch die Gründe für Ihre Entscheidungen: Was bedeutet für Sie Lebensqualität? Welche Ängste und welche Hoffnungen verbinden Sie mit einer Behandlung?

  • Patientenverfügung: Sie legen konkrete medizinische Behandlungswünsche fest.
  • Vorsorgevollmacht: Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson zur Vertretung, beispielsweise in Gesundheitsangelegenheiten. Die dafür nötigen Befugnisse müssen passend formuliert sein.
  • Betreuungsverfügung: Sie äußern Wünsche für eine möglicherweise erforderliche gerichtliche Betreuung. Die benannte Person erhält dadurch noch keine Vertretungsmacht.

Die Patientenverfügung allein bevollmächtigt niemanden. Umgekehrt legt eine Vollmacht nicht automatisch fest, welche Behandlung Sie wünschen. Stimmen Sie die Dokumente aufeinander ab.

6. Im Ernstfall schnell auffindbar machen

Bewahren Sie die unterschriebene Verfügung an einem bekannten und zugänglichen Ort auf. Geben Sie Ihrer Vertrauensperson eine Kopie und besprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis, ob dort ebenfalls eine Kopie hinterlegt werden kann.

Tragen Sie beispielsweise eine Hinweiskarte in Ihrer Brieftasche: Wo liegt die Verfügung, und wer kann kontaktiert werden? Nehmen Sie die aktuelle Fassung bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt mit und weisen Sie bei der Aufnahme darauf hin. Eine Verfügung kann nur rechtzeitig berücksichtigt werden, wenn sie bekannt und verfügbar ist.

Sie können auch eine einzelne Patientenverfügung gebührenpflichtig im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können dort nach Vorsorgeregelungen suchen.

Bei einer privaten Selbstregistrierung werden Angaben zur Verfügung, zu Vertrauenspersonen und zum Aufbewahrungsort erfasst, nicht das Dokument selbst. Seit dem 1. Oktober 2026 können institutionelle Nutzer zusätzlich eine elektronische Abschrift hinterlegen. Die Registrierung ersetzt weder die unterschriebene Verfügung noch die zugängliche Aufbewahrung.

Zentrales Vorsorgeregister: Informationen zur Registrierung für Privatpersonen
Welche Angaben und Dokumente im Register erfasst werden

7. Regelmäßig prüfen und Änderungen mitteilen

Eine Patientenverfügung hat kein gesetzliches Ablaufdatum und muss nicht regelmäßig neu unterschrieben werden. Prüfen Sie dennoch in selbst gewählten Abständen und bei Veränderungen Ihrer Gesundheit oder Lebenssituation, ob die Festlegungen noch Ihren Vorstellungen entsprechen.

Wenn alles weiterhin passt, können Sie dies mit Datum und Unterschrift bestätigen. Bei Änderungen erstellen Sie eine klar erkennbare aktuelle Fassung, tauschen Sie frühere Kopien aus und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen und die Arztpraxis.

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen, also beispielsweise auch mündlich. Machen Sie eine Änderung Ihres Willens den Beteiligten deutlich und aktualisieren Sie gegebenenfalls den Registereintrag. Eine frühere Unterschrift verpflichtet Sie nicht dazu, an einer Behandlungsvorgabe festzuhalten.

8. Organspende ohne Widersprüche regeln

Eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende können Sie beispielsweise in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register dokumentieren. Sie kann auch in der Patientenverfügung festgehalten werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Erklärungen zusammenpassen.

Eine Zustimmung zur Organspende kann zeitweise intensivmedizinische Maßnahmen voraussetzen, die Sie an anderer Stelle ablehnen. Besprechen Sie diesen möglichen Konflikt ärztlich und legen Sie fest, welche Entscheidung in diesem Fall Vorrang haben soll.

BIÖG: Patientenverfügung und Organspendeerklärung aufeinander abstimmen

9. Verlässliche Informationen und Unterstützung nutzen

Ihr nächster Schritt

Notieren Sie zunächst, was Ihnen bei einer medizinischen Behandlung wichtig ist. Lesen Sie die offiziellen Erläuterungen und Textbausteine, besprechen Sie offene medizinische Fragen und beziehen Sie Ihre Vertrauensperson ein. Erst danach wählen Sie die passenden Festlegungen, unterschreiben die Verfügung und klären ihre Aufbewahrung.

Stand: Oktober 2026. Diese Informationen beziehen sich auf Deutschland und ersetzen keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.