Betreuungsverfügung – wichtige Vorsorge für den Ernstfall

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Mit einer rechtzeitigen Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Bedarfsfall unterstützen und vertreten soll.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Bedarfsfall als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche dabei berücksichtigt werden sollen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, bestimmte oder sämtliche rechtliche Angelegenheiten für Sie zu regeln, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Wichtig: Eine Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Beide Instrumente ergänzen sich sinnvoll und helfen dabei, die eigene Selbstbestimmung auch im Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit zu sichern.

➜ Weitere Informationen und Musterformulare:
Bundesministerium der Justiz – Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht