Betreuungsverfügung

Das Betreuungsrecht schützt und unterstützt Menschen, die Ihre Angelegenheiten durch Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht mehr selbst regeln können und so auf Hilfe anderer angewiesen sind.

Viele Menschen sind sich unsicher, was eine Betreuung oder eine Vorsorge für sie bedeutet. Oft fehlt eine entsprechende Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. Dann kann es passieren, dass das Gericht einen Betreuer einsetzt, sodass nahe Angehörige keinen Einfluss mehr haben. Dies kann durch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht vermieden werden, wenn diese rechtzeitig z.B. im Angehörigenkreis fixiert werden. Diese Themen sind wichtig und komplex. Offene Fragen beantwortet sehr umfangreich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

  • Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Viele Informationen mit Musterformularen für die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht finden Sie hier.
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